Was kostet die Pflege in unserer Einrichtung?
Preisberechnung
Die Kosten für einen Platz in unserem Senioren-Zentrum Häusern St. Raphael setzen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) aus vier Teilentgelten zusammen, die Sie auch Ihrer monatlichen Heimkostenrechnung entnehmen können:
1. Pflegesatz für allgemein Pflegeleistungen
Mit dem “Pflegesatz für allgemeine Pflegeleistungen”, der nach Pflegegraden differenziert wird, werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Hierzu gehören:
- Alle grund- und behandlungspflegerischen Leistungen (z.B. die Morgentoilette, Hilfe beim An- und Ausziehen, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Verbandwechsel, die pflegerische Versorgung in der Nacht, etc.)
- Alle Leistungen der seelsorgerischen Betreuung
- Alle Leistungen der sozialkulturellen Betreuung
2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten “Hotelkosten”) umfasst alle hauswirtschaftlichen Leistungen, wie z.B. die Speisen- und Wäscheversorgung, die Zimmer- und Hausreinigung, die Beheizung und Beleuchtung der Räumlichkeiten sowie den Hausmeisterserice. Diese Kosten sind für alle Bewohner/innen gleich.
3. Investitionskosten (Mietanteil)
Bei den Kosten, die für Investitionen und Instandhaltungen anfallen, handelt es sich um Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen sowie Modernisierungsarbeiten oder Reparaturen am Gebäude sowie die Instandsetzungen der damit verbundenen technischen Anlagen. Reparaturen an Ihren persönlichen Einrichtungsgegenständen sind hiervon ausgenommen.
4. Ausbildungsumlage
Nachwuchs ist wichtig, gerade in der Pflegebranche. Mit der “Ausbildungsumlage” beteiligen Sie sich an den Ausbildungskosten der für unsere Gesellschaft so wichtigen und wertvollen Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe.
Zuschuss von der Pflegekasse
Der Zuschuss, den Sie von der Pflegekasse für Ihre Pflegekosten erhalten, richtet sich nach dem Pflegegrad, in den Sie oder Ihr/e Angehörige/r entsprechend des Pflege- und Betreuungsbedarfs eingruppiert worden sind bzw. ist. Derzeit beträgt dieser Zuschuss (Stand: 01.01.2017)
Pflegegrad | Zuschuss Ihrer Pflegekasse |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125,00 Euro / Monat |
Pflegegrad 2 | 770,00 Euro / Monat |
Pflegegrad 3 | 1.262,00 Euro / Monat |
Pflegegrad 4 | 1.775,00 Euro / Monat |
Pflegegrad 5 | 2.005,00 Euro / Monat |
Einheitlicher Eigenanteil
Stand: 01.04.2018 • Bereich: Vollstationäre Pflege • Gültigkeit: 1-Bett-Zimmer mit Bad • Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage (Jahresdurchschnitt)
Der monatliche Eigenanteil, den die Bewohner/innen unseres Senioren-Zentrums Häuser St. Raphael zahlen, ist – nach Abzug des vorgenannten Zuschusses der Pflegekassen – für alle Bewohner/innen gleich hoch, unabhängig von ihrem individuellen Pflegegrad und unabhängig von der Anzahl der Kalendertage eines Monats (Ausnahme: Pflegegrad 1).
Pflegegrad | Heimentgelt gesamt pro Monat | Erstattung Pflegeversicherung | Verbleibender Eigenanteil pro Monat |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 3.208,70 Euro | 125,00 Euro | 3.083,70 Euro |
Pflegegrad 2 | 3.552,75 Euro | 770,00 Euro | 2.782,75 Euro |
Pflegegrad 3 | 4.044,95 Euro | 1.262,00 Euro | 2.782,95 Euro |
Pflegegrad 4 | 4.557,83 Euro | 1.775,00 Euro | 2.782,83 Euro |
Pflegegrad 5 | 4.787,80 Euro | 2.005,00 Euro | 2.782,80 Euro |
Sofern Sie die Voraussetzungen nach der Pflegewohngeldverordnung erfüllen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionskosten bis zu maximal 100 % des Investitionskostenanteils (ca. 849,33 Euro) erhalten.
Wie hoch der Eigenanteil – also Ihre tatsächliche finanzielle monatliche Belastung – ist, richtet sich nach dem Pflegegrad sowie den individuellen Finanzierungsansprüchen, wie z.B. einem möglichen Pflegewohngeldanspruch, einem möglichen Anspruch auf Sozialhilfe etc. Ebenso gilt es zu prüfen, ob Ihre Angehörigen Zuzahlungen leisten müssen.